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Schonend garen - kein Problem

Vitello-Kochkultur dünstet das Gemüse, dies ist ein schonendes Garverfahren, bei dem Geschmack, Farbe und Nährstoffe weitgehend erhalten bleiben. Wir geben etwas Fett in die Garflüssigkeit, dies intensiviert den Geschmack und ermöglicht die Verwertung der fettlöslichen Vitamine.

Kochen oder kochen lassen?

Wir kochen mit Ihnen, für Sie und bei Ihnen!

Lassen Sie Ihr Fest zum unvergesslichen Erlebnis werden! Mit unserem vielfältigen Buffetangebot können Sie sich und Ihre Gäste kulinarisch verwöhnen lassen – ganz ohne Mühe!

Vegan geniessen

In Zusammenarbeit mit dem "Veganer-Coach" - www.veganer-coach.de - organisieren wir Schulungen und Buffets rund um die gesunde und vegane Küche. Lassen Sie sich überraschen und faszinieren.

 

info@vitello-kochkultur.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Preise:
Alle angegebenen Preise unserer Angebote verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf Lebensmittel entfällt der halbe Mehrwertsteuersatz, für alle sonstigen Leistungen berechnen wir den vollen MwSt. – Satz.

Bestell- und Lieferfristen:
Beachten Sie bitte, dass wir Ihre Bestellung mdt. 3 Tage im voraus benötigen, um unsere ausgezeichnete Qualität gewährleisten zu können. Bei Lieferungen bitten wir eine halbe Stunde Toleranz zu berücksichtigen. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch.

Lieferpauschale:
Wir liefern in einem Umkreis von 30 km frei Haus. Bei weiteren Entfernungen berechnen wir pro Kilometer € 0,80 pro Tour. Bei Verleihaufträgen berechnen wir eine Pauschale von € 25,00.

Auftragsstornierungen: 

Die Kosten betragen: 1 Woche vorab
3 Tage vorab
2 Tage vorab
1 Tag vorab
10% vom Lieferpreis
50% vom Lieferpreis
70% vom Lieferpreis
90% vom Lieferpreis


Bezahlungsmodalitäten:
Sie können Überweisen, abbuchen lassen, oder direkt bei Anlieferung bezahlen. Unsere Fahrer sind berechtigt, Bargeld in Empfang zu nehmen.

Haftung:
Bei Bestellungen ab € 1000,- sind 50% des Auftragswertes sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Mit Übernahme der Ware geht die Haftung für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung einschließlich der Haftung gegenüber Dritten auf den Kunden über. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, neben den sonstigen Verzugsschaden Verzugszinsen bis zu 10% p.a. zu erheben.
Mit Auftragsvergabe werden unsere Bedingungen akzeptiert.

 

Kartenzahlung/ Lastschriftverfahren an Schulen

- Die ausgegebenen Karten sind Eigentum der Firma Vitello-Kochkultur und bei der Essensausgabe unaufgefordert vorzulegen. Sie berechtigt zur Teilnahme am Lastschriftverfahren und ist ausschließlich für den Inhaber gültig und nicht übertragbar.

Die Verwendung dieser Karte ist ausschließlich im Rahmen der allgemeinen hier formulierten Geschäftsbedingungen und etwaiger Sondervereinbarungen gestattet.

Karten welche widerrechtlich benutzt und nicht vom Eigner im Gebrauch sind werden umgehend eingezogen. Die Mitarbeiter der Firma Vitello-Kochkultur sind dazu berechtigt.

Sollte es zum Verlust der Karte kommen, muss dies umgehend per Mail an folgende Adresse angegeben werden: office@vitello-kochkultur.com.

Am darauffolgenden Tag muss der Schüler oder die Schülerin sich an der Essensausgabe namentlich melden und kann dann gewohnt am Essen teilnehmen.

 

- Der Preis pro Portion ist ein monatlicher Durchschnittsbetrag. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale, welche ab Beginn des jeweiligen Schuljahres bis zum Ende des selbigen berechnet wurde. Darin sind enthalten die Schulferien (ausgenommen Sommerferien), Fehlzeiten für Klassenfahrten und einen Krankheitstag pro Monat. Bei eventuellem Schulausfall aufgrund höherer Gewalt werden die Kosten wie vereinbart weiter eingezogen.

Wann liegt höhere Gewalt vor: Epidemien oder sonstige Ausbrüche von Krankheiten und Seuchen können grundsätzlich einen Fall „höherer Gewalt“ darstellen. Gemeinhin wird damit ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden. Tritt ein solches Ereignis höherer Gewalt ein, wird Vitello-Kochkultur temporär (maximal für die Zeit von 6 Wochen) von ihrer vertraglichen oder sonstiger Leistungspflicht frei, ohne dass die andere Vertragspartei deswegen Schadensersatz oder Gegenleistung verlangen kann. In diesem Fall bleibt die Vertragspflicht der anderen Vertragsparteien bestehen.

In dem erwähnten Zeitraum ist eine Kündigung ausgeschlossen.

Aktueller Zusatz: 

  • Das Pandemiegeschehen wird uns auch im neuen Schuljahr 2021/2022 weiterhin begleiten. In Zeiten, in denen die reguläre Mittagessenversorgung Ihrer Schule/ Kita / Einrichtung aufgrund von hohen Inzidenzwerten nicht stattfinden kann, werden - je nach Einrichtung -  Gruppen individuell zu sogenannten Notgruppen gebildet. Die Zusammenstellungen dieser Gruppen werden über die jeweiligen Sekretariate/Leitung der Einrichtung oder der Koordinatorin Ihrer Einrichtung als Sammelbestellung an uns weitergegeben.
  • Bei diesen Bestellungen berechnen wir den uns zugrunde liegenden Einzelpreis pro Essen ab, da die Abrechnung pauschal pro Monat nicht mehr greift. In diesem Fall werden wir nur die real angemeldeten Teilnahmetage am Mittagessen berechnet, die zum 1. des nachfolgenden Monats rückwirkend von Vitello-Kochkultur eingezogen werden.
  • Tritt der Notbetreuungsmodus in Kraft, werden von unserer Seite die "normalen Lastschrifteinzüge" bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebes ausgesetzt, bzw. nur die Tage des Monats abgerechnet, an denen der Normalbetrieb vonstatten ging.
  • Die Bestellungen für die Notbetreuungen können bis spätestens zwei Tage vor dem Essenstermin abbestellt werden, spätere Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden und bei der entsprechend nächsten Abrechnung eingezogen. 
  • Bitte beachten Sie:
  • Wird aufgrund des Pandemiegeschehens kein regulärer Unterricht/ Betreuung mit anschließender Mittagsverpflegung stattfinden, müssen Sie nicht Ihr Kind/ Ihre Kinder bei uns vom Essen abmelden, diese Entscheidung obliegt der Einrichtung die Ihr Kind besucht, bzw. der Landesregierung. Schaltet die Einrichtung in den Pandemiebetrieb werden wir unverzüglich informiert, die individuelle Abmeldung entfällt, es kommt ggf. zur Gründung von Notgruppen, wie oben bereits beschrieben.

 

- BUT - Bildungs- und Teilhabe

0,00 € kostet das bezuschusste Essen durch das Bildungspaket vom „Jobcenter“

Diese Pauschale finden Sie im jährlichen Anschreiben. Zur Einzugsermächtigung gehört in dem Fall der Bezuschussung die Kopie der Bewilligung. Sonst wird der Antrag nicht bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahmen nur zeitlich begrenzt gültig sind und meistens nicht für ein Schuljahr gelten. Sie müssen daher rechtzeitig vor dem Ablauf neu beantragt werden. Sobald der Bewilligungszeitraum verstrichen ist und keine fortlaufende Kostenübernahmeerklärung (Gutschein) bei uns vorliegt, müssen wir Ihnen für das Mittagessen Ihres Kindes / Ihrer Kinder den vollen Betrag berechnen. Erst nach Eingang der Bewilligung wird das Guthaben im nächst folgenden Einzug verrechnet. 

- Rücklastschriften folgend aus dem Lastschriftverfahren werden mit 4,00 € berechnet.

- Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich im Büro von Vitello-Kochkultur, oder per Mail (office@vitello-kochkultur.com) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass wir ein selbstständig arbeitendes Cateringunternehmen sind, ohne administrative Anbindung an die Schule. Es ist nicht von einer automatischen Weiterleitung einer Schulabmeldung Ihres Kindes (z.B durch Umzug) an den Caterer auszugehen. 

- Anmeldungen - Sofern eine Anmeldung vorliegt, ist Ihr Kind vom Start der Essensteilnahme bis zum Ende des Schuljahres verlässlich angemeldet und bekommt ein Essen. Eine Abmeldung zum Schuljahresende ist nicht notwendig. Alle angemeldeten Kinder werden zum letzten Schultag aus unserem System gelöscht und müssen sich im folgenden Schuljahr neu anmelden.

Sie stimmen hiermit zu, dass wir im Austausch mit der entsprechenden Schule Daten austauschen, die Rücklasten ( Beiträge konnten von uns nicht per Lastschrift eingezogen werden, was in der Regel eine Kündigung von unserer Seite nach sich zieht) betreffen, da die Schulen der Verpflichtung zur Versorgung im Sinne des Kindeswohl nachkommen müssen. Die Schule sucht dann gegebenenfalls das Gespräch mit den Eltern um einen Ausschluss des jeweiligen Kindes vom warmen Mittagessen abzuwenden.

Sie stimmen zu, dass wir mit Unterstützung der Sekretariate der jeweilgen Schule die Eltern auffordern, Neu- oder Weiterbewilligungsanträge für einen Zuschuss ( BuT) zum Mittagessen zu erhalten. Ebenso stimmen Sie zu, dass wir Gespräche über Neu - oder Weiterbewilligungsanträge mit den entsprechenden Ämtern zum Zwecke der Erlangung des BuT, führen dürfen.

Auch BUT-Beträge, welche über den Landkreis/ bzw. über die Stadt bezogen werden, sind verpflichtend durch diesen weiterzuzahlen, auch im Falle höherer Gewalt.

 

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